Die Kosten und Finanzierung der Grund- und Behandlungspflege: Ein umfassender Überblick

Im Bereich der Pflege ist es von entscheidender Bedeutung, die verschiedenen Finanzierungsoptionen zu verstehen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Hier bieten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die Finanzierung der Grund- und Behandlungspflege, inklusive Informationen über Kranken- und Pflegekassenleistungen sowie Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialhilfetrger.


Behandlungspflege und Krankenkassenleistungen

Behandlungspflege, die vom Arzt verschrieben wird, dient der Unterstützung ärztlicher Behandlungen. Die Krankenkassen überprüfen die Verordnungsfähigkeit und übernehmen die Kosten ganz oder teilweise gemäß § 37.2, § 37.1 und § 38 des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Unsere Pflegeeinrichtung unterstützt Sie bei der Beantragung und sorgt für eine reibungslose Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. In speziellen Fällen kann auch die Grundpflege (§ 37.1 SGB V) in Verbindung mit Behandlungspflege finanziert werden, wenn dadurch Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden können. Diese Leistung muss vorab mit der Krankenkasse abgeklärt werden.


Grundpflege und Finanzierung durch die Pflegekasse (SGB XI)

Die Pflegekassen übernehmen teilweise die Kosten für die Grundpflege, die in verschiedenen Pflegegraden eingeteilt ist. Diese Leistungen umfassen Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagsgestaltung. Die Pflegekasse gewährt Pflegesachleistungen (direkte Abrechnung mit dem Pflegedienst), Pflegegeld (Auszahlung an die Pflegeperson) und Kombinationsleistungen (Pflegesachleistungen kombiniert mit Pflegegeld) entsprechend dem Pflegegrad. Die Festlegung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) nach einem Gutachten, das beim Antrag bei der Pflegekasse eingereicht wird.


Unterstützung durch den Sozialhilfeträger (BSHG)

Wenn die von der Pflegekasse bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, kann der örtliche Sozialhilfeträger herangezogen werden. Die vollständige oder teilweise Übernahme nicht gedeckter Pflegekosten hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Pflegebedürftigen ab. In diesem Fall unterstützen wir Sie umfassend bei der Beantragung, um sicherzustellen, dass Sie die benötigte Pflege erhalten, ohne sich finanziell übermäßig zu belasten.


Private Kosten und individuelle Beratung

In Situationen, in denen die sozialhilferechtlichen Grenzen überschritten werden und eine Unterstützung durch den Sozialhilfeträger nicht möglich ist, können private Kosten entstehen. Diese müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Es ist wichtig zu betonen, dass dies nur eine grobe Übersicht ist. Eine optimale Pflegefinanzierung kann nur durch ein individuelles Beratungsgespräch festgelegt werden. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf dem Weg zu einer angemessenen Pflegefinanzierung zu unterstützen.


Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

PFLEGEGRAD 1

Pflegegeld: 0€ 

Pflegesachleistung: 0€

Entlassungsbetrag § 45b SGB XI: 131€



PFLEGEGRAD 2

Pflegegeld: 347€

Pflegesachleistung: 796€

Entlassungsbetrag § 45b SGB XI: 131€


PFLEGEGRAD 3

Pflegegeld: 599€

Pflegesachleistung: 1.497€

Entlassungsbetrag § 45b SGB XI: 131€


PFLEGEGRAD 4

Pflegegeld: 800€

Pflegesachleistung: 1.859€

Entlassungsbetrag § 45b SGB XI: 131€


PFLEGEGRAD 5

Pflegegeld: 990€

Pflegesachleistung: 2.299€

Entlassungsbetrag § 45b SGB XI: 131€


Stand Januar 2025

Pflegegeldrechner

Planen Sie im Voraus und behalten Sie die finanzielle Kontrolle über Ihre Pflegesituation. Unser Pflegegeldrechner ermöglicht es Ihnen, Ihre persönlichen Leistungen und Einsätze pro Woche anzupassen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und finanzielle Klarheit zu erhalten.

Pflegesachleistung: Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch. Sie umfasst häusliche Pflege, die von professionellen Pflegekräften in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung erbracht wird. Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung. 0,00 €

Pflegegeld: Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2, die zuhause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. 0,00 €

Entlassungsbetrag §45b SGB XI: Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gibt es ebenfalls Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI. Dabei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser Betrag gilt insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger und liegt bei 125 Euro monatlich. 131 €

Leistungen

Wählen Sie die gewünschten Leistungen, Einsatzzeit und Häufigkeit aus und fügen Sie sie durch einen Knopfdruck in die Tabelle ein, um Ihre Kosten zu berechnen.

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Leistung Hausbesuch Einzelpreis Besuche Preis Löschen

Gesamtkosten pro Monat

Pflegesachleistung: 0€
Restanspruch auf Pflegesachleistung: 0€
Auszahlung an Patient (Pflegegeld): 0€
Eigenanteil: 0€

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